JudikaturJustizRS0061534

RS0061534 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Februar 1983

Wurden einem Kommanditisten vertraglich die Kontrollrechte eines nicht geschäftsführenden Gesellschafters nach § 118 HGB eingeräumt und ist nur der Umfang der aus § 118 HGB ableitbaren Rechte strittig, so sind diese im Außerstreitverfahren geltend zu machen.

Entscheidungen
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