JudikaturJustizRS0061385

RS0061385 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. September 2003

OHG und Kommanditgesellschaft sind keine juristischen Personen. Zum Begriff des Gesamthandverhältnisses. Kommanditgesellschaft, der wegen einer nur seine Person treffenden Privatschuld geklagt wird, steht nicht das Recht zu, mit einer der OHG oder der Kommanditgesellschaft gegen seinen Gläubiger zustehenden Forderung zu kompensieren, da er damit über fremdes Vermögen verfügen würde.

Entscheidungen
7