Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der dritt- und viertbeklagten Partei die mit S 15.011,60 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 1.190,-- an Umsatzsteuer und S 1.920,-- an Barauslagen) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin des Hauses Salzburg, Rathausplatz Nr. 1. Der Erst- und die Zweitbeklagte sind bereits verstorben, weshalb eine Klagszustellung an sie nicht mehr möglich war. Die von der Klägerin erhobene Klage richtet sich daher nur mehr gegen den Dritt- und die Vi…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit (§ 503 Abs 1 Z 2 ZPO) liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Unter dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung macht die Klägerin geltend, es bestehe ein vertragliches Weitergabeverbot. Ein gespaltenes Mietverhältnis…