JudikaturJustizRS0060779

RS0060779 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. April 2023

Die bloße Antragstellung vermag die Vorlage grundbuchsfähiger Urkunden schon deswegen nicht zu ersetzen, weil der Antrag in allgemeinen - so auch hier - nicht den formalen Erfordernissen einer Grundbuchsurkunde entspricht.