Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie insgesamt wie folgt zu lauten haben: "Der betreibenden Partei wird wider die verpflichtete Partei auf Grund der vollstreckbaren Urteile des Bezirksgerichts D***** vom 13. September…
Text Begründung: Die Betreibende beantragte auf Grund des Urteils des Erstgerichts vom 13. September 1996, AZ 2 C 19/90m zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 250.000 S die Bewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung durch Einverleibung von Simultanpfandrechten auf insgesamt sieben…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist dagegen nicht berechtigt. 1.) Zu Unrecht wendet sich zunächst die Betreibende gegen die Zulässigkeit der erfolgreichen Rekurse gegen die Exekutionsbewilligung. Mag es auch zutreffen, dass sie gegen die Verbotsberechtigte ein Anfechtungsurteil erwirkt hat, mit dem jene zur Dul…