Text Begründung: [1] Die Antragsteller sind Mit und Wohnungseigentümer der (nach dem Antragsvorbringen) dienenden Liegenschaft. Sie begehrten unter Vorlage von beglaubigten Zustimmungserklärungen und Vollmachten sowie eines Urteils des Oberlandesgerichts Wien vom 2. Mai 2018, das in einem Verfahren zw…
Rechtliche Beurteilung [7] Der Revisionsrekurs ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig, er ist aber nicht berechtigt. [8] 1. Die behauptete Mangelhaftigkeit des Rekursverfahrens wurde geprüft, sie liegt nicht vor. Die Auffassung des Rekursgerichts, das Wegerecht erfasse nicht die gesamte dienende Liegenschaft, so…