JudikaturJustizRS0060336

RS0060336 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. April 2010

Entscheidend ist die mit der vollendeten oder auch nur versuchten strafbaren Handlung verbundene Vertrauensunwürdigkeit; es kann daher die Unterscheidung, ob ein Diebstahl oder eine Veruntreuung vorliegt, auf sich beruhen.

Entscheidungen
5