Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 8.318,70 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (hievon 581,70 S Umsatzsteuer und 1.920 S Barauslagen) binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: am 29. Mai 1980 schlossen Ortwin A, Gerold B und Hildegard C in Form eines Notariatsaktes einen Gesellschaftsvertrag zur Gründung der beklagten Partei. Die Gesellschaft wurde am 10. Juni 1980 im Handelsregister des Landesgerichtes für ZRS Graz zu HRB 1740 eingetragen. Das Stammk…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionswerberin macht geltend, daß das über die Generalversammlung vom 26.Juni 1984 aufgenommene Protokoll keine Feststellung über das Ergebnis der Abstimmungen enthalte. Es sei in der Generalversammlung auch kein Antrag gestellt worden festzuhalten, welche Beschlüsse gefaßt wurden. Da dem Ges…