Spruch 1. Dem Rekurs wird Folge gegeben und der angefochtene Beschluss aufgehoben. 2. In der Sache selbst wird zu Recht erkannt: Die beklagte Partei ist schuldig, dem Kläger 30.771,09 EUR brutto zuzüglich 8,58 % Zinsen aus 15.385,56 EUR vom 1. 11. 2016 bis 31. 1. 2017, aus 20.514,08 EUR vom 1. 2. 2017 bis…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten ab 8. 12. 1997 als Hausbesorger beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis ist das Hausbesorgergesetz (HbG) anwendbar. Dem Kläger oblag allein die Reinhaltung, Wartung und Beaufsichtigung der Anlage, die aus 12 Stiegenhäusern mit 117 Wohnungen (davon …
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist aus den vom Berufungsgericht genannten Gründen zulässig und auch berechtigt. 1. Unstrittig ist auf das Arbeitsverhältnis das Hausbesorgergesetz (HbG) und auf den Anspruch auf Abfertigung das Arbeiter Abfertigungsgesetz (ArbAbfG) anzuwenden. Nach § 2 Abs 1 ArbAbfG gebührt dem Arbeitne…