JudikaturJustizRS0060044

RS0060044 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Januar 1977

Die Ausschlußerklärung nach § 66 Abs 2 GmbHG ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, deren materielle Rechtswirkungen gegenüber dem säumigen Gesellschafter erst mit ihrem Zugang an diesen eintreten.