JudikaturJustizRS0060042

RS0060042 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Dezember 2000

Ein wirksamer Ausschluß eines säumigen Gesellschafters im Sinne des § 66 Abs 2 GmbHG tritt nicht ipso jure ein, sondern setzt voraus, daß der säumige Gesellschafter nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist als ausgeschlossen erklärt wird. Diese Bestimmung muß streng ausgelegt werden.

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