JudikaturJustizRS0060040

RS0060040 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Februar 1965

Das Widerspruchsrecht eines von mehreren zur kollektiven Geschäftsführung berufenen Geschäftsführern bleibt auch bei Gefahr im Verzug wirksam. § 21 GmbHG betrifft nicht die Vertretung der GmbH.