Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit S 16.815,15 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 1.528,65 Umsatzsteuer) zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt mit der am 17. August 1984 eingebrachten Klage die Feststellung, der von der beklagten Partei ihr gegenüber mit Schreiben vom 16. April 1984 ausgesprochene Ausschluß aus der beklagten Gesellschaft im Sinne des § 66 GmbHG sei unwirksam und sie sei infolge de…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der beklagten Partei ist nicht berechtigt. Die geltend gemachten Anfechtungsgründe nach § 503 Abs 1 Z 2 und 3 ZPO liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Soweit die beklagte Partei dabei auf eine falsche Interpretation ihres Schreibens vom 3. Dezember 1981 hinweist oder Feststellungsmängel …