Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind schuldig, der beklagten Partei die mit 8.969,40 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 1.494,90 S an Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Gesellschaftsvertrag vom 9.2.1988 wurde die beklagte Partei gegründet. Gründungsgesellschafter waren der Erstkläger mit einer Stammeinlage von 50.000,-- S, der Zweitkläger mit einer Stammeinlage von 300.000,-- S und Akar D***** mit einer Stammeinlage von 150.000,-- S. Das St…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, aber nicht berechtigt. In ihrer Revision lassen die Kläger die Ansicht des Berufungsgerichtes, im Gesellschaftsvertrag könne anstelle der Gesellschafterversammlung einem anderen Gesellschaftsorgan oder Organmitglied, ua auch der Geschäftsführung die Entscheidung über die E…