JudikaturJustizRS0059893

RS0059893 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 1991

Der OGH teilt zur Frage der Gesetzmäßigkeit der mangelnden Angabe von Betragsgrenzen im Gesellschaftsvertrag für die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürftigen Geschäfte der Gesellschaft in den Fällen des § 30 j Abs 5 Z 4-6 GmbHG die in Beziehung auf die Übergangsbestimmung des Art V Abs 3 GesRÄG vertretene Ansicht, daß nach dem eindeutig erkennbaren wahren Sinn der unzweifelhaft mißglückten Formulierung des maßgeblichen Gesetzeswortlautes ab 31.12.1983 alle in den vorerwähnten Bestimmungen genannten Geschäfte der Zustimmung des Aufsichtsrates zu unterwerfen sind, soweit in der Satzung keine Betragsgrenzen festgesetzt wurden, und daß auch nach dem 31.12.1983 neugefaßte Gesellschaftsverträge, keine die Gültigkeit

dieser Beschlußfassung berührenden Betragsgrenzen für die Gültigkeit

dieser Beschlußfassung berührenden Betragsgrenzen für die gemäß § 30 j Abs 5 Z 4-6 GmbHG aufsichtsratszustimmungspflichtigen Geschäfte angeben müssen.