Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit S 19.069,20 (darin S 3.178,20 USt.) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Mitglied des Aufsichtsrates der Beklagten, deren Unternehmensgegenstand gemäß Punkt 2. des Gesellschaftsvertrages die Herstellung und der Vertrieb von Nahrungs- und Genußmitteln aller Art, insbesondere von Kartoffeln und Chips, Popcorn, gerösteten Erdnüssen und …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Vorweg ist auszuführen, daß die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens - wie der Oberste Gerichtshof nach Prüfung des Akteninhaltes feststellt - nicht gegeben ist; dies bedarf keiner näheren Begründung (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Der Oberste Ger…