JudikaturJustizRS0059880

RS0059880 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. September 2011

Die Bestellung ist nach der Zustimmung des Geschäftsführers sofort wirksam; für die Wirksamkeit der Bestellung sind die Anmeldung des Geschäftsführers zum Handelsregister und seine Eintragung nicht erforderlich. Die Eintragung im Handelsregister hat nur deklarative Bedeutung. Die Geschäftsführer sind auch vor ihrer Eintragung im Rahmen des § 15 GmbHG zu Vertretungshandlungen für die Gesellschaft berechtigt.

Entscheidungen
4