JudikaturJustizRS0059801

RS0059801 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Dezember 1982

Ist in der Tagesordnung lediglich die Beschlußfassung über die Enthebung eines der Geschäftsführer angekündigt, deckt dieser Punkt nicht eine Beschlußfassung über eine Erweiterung der Vertretungsbefugnis des anderen Geschäftsführers von kollektiver Vertretung zu Einzelvertretung. (ähnlich schon SZ 7/4: die Tagesordnung, es solle ein Geschäftsführer bestellt werden, deckt nicht auch schon die Enthebung des bisherigen Geschäftsführers.