Spruch Zulässigkeit der Bestimmung eines Statutes einer Ges. m. b. H., die mehrere Miterben eines Ges. m. b. H.-Anteiles zur Nominierung eines gemeinsamen Vertreters verpflichtet. Entscheidung vom 15. September 1954, 3 Ob 570/54. I. Instanz: Handelsgericht Wien; II. Instanz: Oberlandesgericht Wien.…
Text Das Registergericht hat von der Eintragung des durch Beschluß der Generalversammlung vom 1. Feber 1954 geänderten und neu gefaßten Gesellschaftsvertrages den vierten Absatz des § 17 ausgeschlossen, der folgenden Wortlaut hat: "Fällt ein Geschäftsanteil im Erbweg an mehrere Personen, dann haben diese…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der angefochtene Beschluß beruht auf einer offenbar unrichtigen Auslegung der Vorschrift des § 4 Abs. 2 Ges. m. b. H. Ges. Nach dieser Gesetzesstelle ist nur ein Gesellschaftsvertrag von der Registrierung ausgeschlossen, der eine Bestimmung enthält, die er nach dem Gesetz nicht …