Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Aus deren Anlaß wird gemäß § 290 Abs. 1 StPO das Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Ausspruch über die rechtliche Beurteilung der dem Angeklagten zu den Punkten I.2. und II.1. zur Last liegenden Tathandlungen als Verbrechen des (versuchten) Diebs…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Jürgen S***** auf Grund des jeweils einstimmigen Wahrspruchs der Geschwornen (I.1.) der Verbrechen des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1, 143 erster Satz zweiter Fall StGB, (I.2.) des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127, 1…
Rechtliche Beurteilung Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf § 345 Abs. 1 Z 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, der keine Berechtigung zukommt. Nach dem Beschwerdevorbringen habe der Vorsitzende des Geschwornengerichtes, was der Beschwerdeführer erst nachträglich erfuhr, in seiner Eigenschaft a…