Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der beklagten Partei die mit 12.238,38 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten 2.039,73 S Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin und der Beklagte haben im Jahre 1965 die Ehe geschlossen, welcher die am 18.3.1967 geborene Zweitklägerin entstammt. Der Vater der Erstklägerin, Josef W***, übertrug das von ihm gegründete, nicht protokollierte Feinkost-, Mayonnaise- und Streichkäseerzeugungsun…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die Klägerinnen machen im wesentlichen geltend, daß ihr Begehren auf Abberufung des Beklagten als Geschäftsführer der Gesellschaft nach den Feststellungen der Vorinstanzen schon deshalb gerechtfertigt sei, weil hiefür auch eine nur teilweise Unfähigkeit zur ordnung…