Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Klagebegehren, der Beklagte sei schuldig, dem Kläger binnen 14 Tagen S 119.430,84 samt 4 % Zinsen aus S 86.324,84 seit 8. 11. 1996 und aus S 33.106,-- seit 3. 6. 1997 zu zahlen, mangels Zurechtbestehens…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte wurde mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 24. 10. 1995 gemäß § 15a GmbHG zum Notgeschäftsführer der V***** Co ***** GmbH bestellt. Der Kläger ist Mehrheitsgesellschafter, Guido G***** ist Minderheitsgesellschafter dieser Gesellschaft. Am 12. 3. 1996 brac…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und berechtigt. Eingangs sei nochmals klar gestellt, dass Gegenstand der vorliegenden (Drittschuldner )Klage ein angeblicher Schadenersatzanspruch der Gesellschaft mbH gegen ihren Notgeschäftsführer ist, welcher Anspruch dem jetzt als Kläger auftretenden, im Vorprozess (…