JudikaturJustizRS0059438

RS0059438 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. September 2021

Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen durch die Gesellschaft gegen ihre ehemaligen Geschäftsführer unterliegen auch im Fall einer Auflösung der Gesellschaft zufolge Konkurseröffnung und nach Abwicklung des Konkurses dem materiell-rechtlichen Erfordernis eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses.

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