JudikaturJustizRS0059431

RS0059431 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. März 2015

Eine einstweilige Verfügung ist hinsichtlich der Abberufung des Geschäftsführers möglich. Jedoch kann bei Gesellschaften mbH (zum Unterschied zur OHG, vgl HS 5137/35) im Rahmen einer einstweiligen Verfügung kein Geschäftsführer vorläufig bestellt werden.

Entscheidungen
8