Spruch Mit einstweiliger Verfügung kann wohl der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung abberufen, nicht aber für ihn ein anderer Geschäftsführer vorläufig bestellt werden OGH 9. Juni 1982, 6 Ob 656/82 (OLG Linz 1 R 65/82; LG Salzburg 7 Cg 109/82)…
Text Der Kläger begehrte die Abberufung des Beklagten als Geschäftsführer der im Handelsregister des Landesgerichtes Salzburg protokollierten Firma A GesmbH. Er brachte vor, die Streitteile seien Gesellschafter dieser Gesellschaft mit einem Geschäftsanteil von 60 000 S (beklagte Partei) und 40 000 S (kla…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Soweit der Beklagte zunächst ausführt, die Vorinstanzen hätten als bescheinigt angenommen, daß er zwar in leitender Funktion, nicht jedoch als Geschäftsführer der Firma S GesmbH tätig sei, ist dies aktenwidrig. Vielmehr hat das Rekursgericht ausdrücklich ausgeführt, es könne als…