Spruch Dem Revisionsrekurs der beklagten Partei gegen den Beschluß des Rekursgerichtes ON 11 wird nicht Folge gegeben. Der Revisionsrekurs der beklagten Partei gegen den Beschluß des Rekursgerichtes ON 23 wird, soweit er sich gegen den bestätigenden Teil dieser Entscheidung richtet, zurückgewiesen; im übri…
Text Begründung: Die klagende Partei bietet eine Handelsregister-Datenbank an, die von Interessenten mit entsprechenden Einrichtungen (BTX-fähigen Geräten) in Anspruch genommen werden kann. Die beklagte Partei bringt seit 40 Jahren das Nachschlagewerk "Handelsregister Österreich" heraus, das in alphabet…
Rechtliche Beurteilung Dieser Rekurs ist nicht berechtigt. Entgegen der Ansicht der Revisionsrekurswerberin ist der zweiten Instanz darin zu folgen, daß für das Anerkennungs- und Empfehlungsschreiben des Leiters des Handelsregisters Wien der Abdruck des Gerichtssiegels nicht zu verwenden war, weil die Verfassung derartige…