JudikaturJustizRS0059366

RS0059366 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Mai 2010

Die Gebühr für Mühewaltung nach § 43 Abs 1 Z 1 GebAG ist eine Gesamtgebühr für Befund und Gutachten, weshalb mit der Entlohnung für eine psychiatrische Untersuchung und Begutachtung auch jene psychodiagnostischen Tests, die integrierter Teil der Exploration und geradezu selbstverständliche Voraussetzung für die Erstattung eines fundierten psychiatrischen Gutachtens sind, abgegolten werden; derartige Tests sind daher in der Regel nicht gesondert zu vergüten.

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10