RS0059344 – OGH Rechtssatz
RS0059344 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die nach dem Gesetz von sämtlichen Geschäftsführern zu unterzeichnende Anmeldung kann nicht von einem Geschäftsführer zurückgenommen werden.
RS0059344 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die nach dem Gesetz von sämtlichen Geschäftsführern zu unterzeichnende Anmeldung kann nicht von einem Geschäftsführer zurückgenommen werden.