JudikaturJustizRS0059343

RS0059343 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 1987

Mit der GmbHG - Nov 1980 wollte der Gesetzgeber die Doppelnatur - kapitalistische Organisationsform, Personenhandelsgesellschaft - nicht bloß aufrechterhalten, sondern noch stärken, indem er die Haftungsbeschränkungen und Gläubigerschutzvorschriften jenen der Aktiengesellschaft anglich oder doch wenigstens annäherte, wogegen in allen übrigen Bereichen das personalistische Element ausgebaut wurde, wobei der Gesetzgeber offenbar eine Verweisung auf Bestimmungen des Rechtes der Personenhandelsgesellschaften nach Maßgabe der daran orientierten herrschenden Auslegung beabsichtigte.