RS0058915 – OGH Rechtssatz
RS0058915 – OGH Rechtssatz
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Das Eintragungshindernis einer fehlenden Rechtskraftbestätigung hätte in einem nur auf Urkunden angewiesenen Verfahren an sich zur Wiederherstellung des ursprünglichen Grundbuchsstandes zu führen. Im besonderen Verfahren zur Herstellung der Grundbuchsordnung nach agrarischen Operationen, das auf Anregung der Agrarbehörde von Amts wegen durchzuführen ist, kann jedoch die Unvollständigkeit von Entscheidungsgrundlagen nicht zur sofortigen Abänderung bzw ersatzlosen Aufhebung der Beschlüsse der Vorinstanzen führen, weil in Wahrnehmung der Amtspflichten, die den Gerichten durch § 47 Abs 2 FlVfGG und § 84 Abs 2 Tir FLG auferlegt sind, zunächst eine Behebung des mangels zu versuchen ist (so schon 5 Ob 26/94).