RS0058289 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Keine Schwarzfahrt im Sinne des § 6 Abs 2 EKHG, wenn das Fahrzeug dem Lenker von einer Vertrauensperson des Halters überlassen wurde.
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Keine Schwarzfahrt im Sinne des § 6 Abs 2 EKHG, wenn das Fahrzeug dem Lenker von einer Vertrauensperson des Halters überlassen wurde.