JudikaturJustizRS0058289

RS0058289 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2012

Keine Schwarzfahrt im Sinne des § 6 Abs 2 EKHG, wenn das Fahrzeug dem Lenker von einer Vertrauensperson des Halters überlassen wurde.

Entscheidungen
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