JudikaturJustizRS0057672

RS0057672 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Mai 2017

Die Ehegatten können intern eine Kreditverbindlichkeit auch anteilsmäßig, zB je zur Hälfte, zur Zahlung übernehmen. Auf Grund dieser ihrer internen Regelung und ihres Antrages hat das Gericht "mit Wirkung für den Gläubiger" auszusprechen, daß der im Innenverhältnis bestimmte Zahlungspflichtige Hauptschuldner und der andere Ausfallsbürge ist.

Entscheidungen
6