Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie zu lauten haben: "Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei eine monatliche Ausgleichszulage von S 4.998,40 ab 1.10.1996 zu gewähren, und zwar die bisher fällig gewordenen Beträge…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht eine Witwenpension nach ihrem verstorbenen ersten Ehegatten Franz C***** von monatlich S 388,60 brutto. Im Scheidungsverfahren gegen den zweiten Ehegatten Helmut R***** schloß die Klägerin in der Tagsatzung vom 18.9.1996 für den Fall der Scheidung einen Ve…
Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und Aktenwidrigkeit liegen nicht vor. Diese Beurteilung bedarf gemäß § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner Begründung. Anzumerken ist lediglich, daß der Umstand, daß die Ehe der Klägerin mit Helmut R***** am 18.9.1996 aus gleichteiligem Verschulden beide…