Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 6.086,40 (darin S 1.014,40 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis erließ gegen den Kläger mit Bescheid vom 22.März 1991 ein Aufenthaltsverbot und gewährte ihm gleichzeitig einen Vollstreckungsaufschub bis 22.Juni 1991. Am 25.März 1991, dem Tag der Bescheidzustellung, wurde der Kläger aus der Schubha…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Im vorliegenden Fall ist noch das gemäß § 86 Abs 3 FrG BGBl 1992/838 mit Ablauf des 31.Dezember 1992 außer Kraft getretene Fremdenpolizeigesetz maßgebend. Gemäß § 5a Abs 1 FrPG stand tatsächlich in Schubhaft genommenen oder angehaltenen Personen das Recht zu, den u…