JudikaturJustizRS0057221

RS0057221 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Oktober 2022

Aus dem Vorhandensein einer hinreichenden Nahebeziehung allein folgt indes noch nicht die inländische Gerichtsbarkeit. Für die Rechtsverfolgung im Inland muss darüber hinaus ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis gegeben sein.

Entscheidungen
22