JudikaturJustizRS0057055

RS0057055 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. November 2007

Der Gesetzgeber ging bei der im § 55 Abs 3 EheG getroffenen Regelung offenbar davon aus, dass bei einer Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft seit sechs Jahren die Zerrüttung der Ehe zu vermuten sei. Selbst wenn man den Beweis des Gegenteils in dieser Richtung zulassen könnte, müsste doch gewichtige Umstände behauptet werden, welche die Annahme einer durch die langjährige Trennung bewirkten Zerrüttung der Ehe zu widerlegen geeignet sind.

Entscheidungen
7