JudikaturJustizRS0056745

RS0056745 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Juni 2020

Es ist dem Ansehen des Standes abträglich, wenn der Rechtsanwalt vor ebendemselben Gericht einmal in eigener Sache als Beschuldigter und einmal als Parteienvertreter agiert.

Entscheidungen
7