JudikaturJustizRS0056585

RS0056585 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. März 2024

§ 3 DSt 1990 ist § 42 StGB nachgebildet. Für die Annahme geringer Schuld im Sinne des § 42 Z 1 StGB genügt nach Lehre und Rechtsprechung nicht, dass den Täter bloß kein schweres Verschulden im Sinne des § 88 Abs 2 StGB trifft; es muss vielmehr ein Sorgfaltsverstoß vorliegen, dessen Gewicht im Vergleich zu den Durchschnittsfällen der Deliktsverwirklichung deutlich abfällt.

Entscheidungen
33