JudikaturJustizRS0056346

RS0056346 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. März 2022

Ein Rechtsanwalt darf nur solche Mittel anwenden, die mit Gesetz, Anstand und Sitte vereinbar sind. Er darf weder Ansprüche mit unangemessener Härte verfolgen, noch sachlich nicht gerechtfertigte Druckmittel ankündigen oder anwenden.

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