Spruch § 24 EheG setzt nur voraus, daß die erste Ehe zur Zeit der zweiten Eheschließung noch aufrecht bestanden hat; eine spätere Scheidung dieser Ehe ist belanglos Die Prüfung der Frage, ob das öffentliche Interesse (die Belange der Allgemeinheit) die Erhebung der Nichtigkeitsklage erfordert, ist dem Sta…
Text Der am 4. Februar 1924 geborene Erstbeklagte schloß am 3. Juli 1948 in Budapest mit Angyalka Maria geb M die Ehe. Im Dezember 1952 kam der Erstbeklagte allein nach Österreich. Seine damalige Ehefrau blieb in Budapest. Am 3. April 1954 brachte der Erstbeklagte zu 2 Cg .../54 des Landesgerichtes Salz…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die Revision des Erstbeklagten ist ungeachtet dessen zulässig, daß nur die Zweitbeklagte gegen das Ersturteil Berufung erhoben hat. Die Ehegatten der anfechtbaren Ehe stellen notwendige Streitgenossen dar (Novak, Die Amtswegigkeit im österr Eheverfahren und ihre Grenze…