Spruch Der Berufung des Kammeranwalts wird nicht Folge gegeben. Der Berufung des Beschuldigten wegen Schuld wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Erkenntnis, das in seinem freisprechenden Teil unberührt bleibt, im weiteren Umfang aufgehoben und in der Sache selbst erkannt: Dr. Janko T***** hat am…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde Dr. Janko T***** zum einen des Disziplinarvergehens der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes (§ 1 zweiter Fall DSt) schuldig erkannt. Danach hat er a) „im Rahmen eines Bevollmächtigungsvertrages zwischen der T***** Rechtsanwalts GmbH und de…
Rechtliche Beurteilung Gegen letztgenannten Freispruch richtet sich die Berufung des Kammeranwalts wegen Schuld, während der Beschuldigte den ihn belastenden Teil des Erkenntnisses mit Berufung wegen Schuld und Strafe bekämpft. Voranzustellen ist: Der Verzicht des DSt auf die in der StPO vorgesehene Berufung wegen vorlieg…