JudikaturJustizRS0054759

RS0054759 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juni 2021

Die DisziplinarO ÖBB 1979 ist, ebenso wie die anderen, für die Gestaltung des Dienstverhältnisses ihrer Bediensteten maßgebenden Vorschriften (Dienstordnung, Besoldungsordnung, Pensionsordnung) eine ausschließlich nach Privatrecht zu beurteilende Vertragsgrundlage (Vertragsschablone), die mit dem Abschluss der jeweiligen Einzeldienstverträge rechtlich wirksam wird und die Vertragspartner als lex contractus bindet.

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