Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Beklagte ist schuldig, den Klägern die mit S 22.538,94 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (davon S 1.721,72 Umsatzsteuer und S 3.600,-- Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Bruder des Beklagten, Ing. Erwin S***, betrieb seit 1957 in Linz, Auhirschgasse 34, ein Unternehmen, das sich mit Gartengestaltung und Sportstättenbau befaßte und als Einzelfirma im Handelsregister des Landesgerichtes Linz eingetragen war. Der Beklagte betrieb - getrennt vo…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist auch bezüglich der Forderung der erst- und zweitklagenden Partei zulässig (§ 502 Abs 4 Z 1 ZPO), aber nicht berechtigt. Die den Forderungen der Kläger zugrunde liegenden Bestellungen beziehen sich ausnahmslos auf das im Handelsregister des Amtsgerichtes München eingetragene Unterneh…