Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger hat die Kosten seines Rechtsmittels selbst zu tragen. Die beklagte Partei hat die mit ihrer Beteiligung am Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof zusammenhängenden Kosten selbst zu tragen.…
Text Entscheidungsgründe: Der nach § 3 BSVG in der Unfallversicherung pflichtversicherte Kläger erlitt am 18.Juni 1984 einen Arbeitsunfall, wegen dessen Folgen er im Krankenhaus Grieskirchen vom 2. bis 9.Juli 1984 stationär und am 17. und 23.Juli 1984 ambulant behandelt wurde. Zwischen der beklagten Pa…
Rechtliche Beurteilung Das Revisionsgericht hat der Revisionsgegnerin nach § 508a Abs. 2 ZPO mitgeteilt, daß ihr die Beantwortung der Revision freistehe, doch wurde keine Revisionsbeantwortung eingebracht. Das Revisionsgericht erachtete die außerordentliche Revision nach § 46 Abs. 1 Z 1 ASGG als zulässig, weil es Bedenk…