JudikaturJustizRS0053586

RS0053586 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. November 2001

Der (besondere) Bestandschutz ist ein wesentlicher Teil des Dienstverhältnisses, dem für den einzelnen Bediensteten zumeist eine ausschlaggebende Bedeutung zukommt. Regelungen in Landesgesetzen, die den Bediensteten in diesem Bereich erheblich schlechterstellen als das Dienstrecht des Bundes, sind geeignet, den Wechsel vom Bundesdienst in den Landesdienst erheblich zu behindern.

Entscheidungen
4