Spruch Der Rekurs wird, soweit er sich gegen die Aufhebung des Urteiles des Erstgerichtes im Umfang der Abweisung des Klagebegehrens von S 47.025,52 samt Anhang (Schaden aus verspäteter Festsetzung der Einkommensteuer für 1986) richtet zurückgewiesen; im übrigen wird dem Rekurs nicht Folge gegeben. Die Kos…
Text Begründung: Der Kläger ist beim Finanzamt B***** zur Steuer Nr.***** veranlagt. Er bezog in den Jahren 1984 bis 1986 neben Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit auch solche aus selbständiger Tätigkeit aus Vermietung und Verpachtung, aus Gewerbebetrieben und aus Kapitalvermögen. Mittels Zufallsg…
Rechtliche Beurteilung Wenn sich die beklagte Partei darin auch gegen die Aufhebung des Urteiles, soweit ein Schaden aus der Verzögerung der Erledigung der Einkommensteuererklärung 1986 begehrt wird, wendet, ist der Rekurs unzulässig. Nach § 55 Abs 1 Z 1 JN sind bei Parteienidentität mehrere in einer Klage geltend gemacht…