JudikaturJustizRS0053332

RS0053332 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Juni 2009

Die Frage, ob auch die Privatwirtschaftsverwaltung dem Legalitätsprinzip des Art 18 Abs 1 B-VG unterliegt, ist in der Lehre umstritten. Nach der Rechtsprechung des VfGH bedarf es für ein Handeln der Privatautonomie inhaltlich keiner (besonderen) gesetzlichen Ermächtigung; wohl aber sind auch hier die vom Gesetz abgesteckten Grenzen zu beachten (VfSlg 7717; vgl auch VfGH 7716; VfGH 8320; Adamovich - Funk, Österreichisches Verfassungsrecht 3.Auflage, 240 f). Das Determinierungsgebiet des Art 18 Abs 1 B-VG darf jedoch gerade bei der gesetzlichen Regelung wirtschaftlicher Tatbestände nicht überspannt werden (VfSlg 8813).

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