Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.869,10 EUR (darin 214,18 EUR USt und 584 EUR Barauslagen) bestimmten Kosten des Rechtsmittel…
Text Entscheidungsgründe: Am 18. 2. 2006 geriet der Kläger, der mit seinem Pkw im Ortsgebiet von Neudörfl die Kleebergstraße talwärts befuhr, kurz vor der Kreuzung mit der Sulzerstraße auf eisglatter Fahrbahn ins Schleudern, wodurch der Pkw gegen das Geländer der Kleebachbrücke stieß und sodann in den K…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil dem Berufungsgericht bei der Beurteilung des der beklagten Partei zuzurechnenden Verschuldens ihres Bediensteten eine aus Gründen der Rechtssicherheit und der Einzelfallgerechtigkeit wahrzunehmende Fehlbeurteilung unterlaufen ist. Das Rechtsmittel ist auch berechtigt.…