JudikaturJustizRS0052925

RS0052925 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juni 2021

Nach § 5 NWG müssen durch die Entschädigungssumme alle Schäden ersetzt werden, die der mit dem Notweg belasteten Liegenschaft zugefügt werden (vgl SZ 18/132). Die Grundsätze des Bewertungsgesetzes 1955 können bei der Ermittlung des Entschädigungsbetrages nicht herangezogen werden.

Entscheidungen
8