Spruch Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen. Der Antragsteller ist schuldig, dem Antragsgegner die mit 1.047,88 EUR (darin 138,98 EUR USt und 214 EUR Barauslagen) bestimmten Kosten des Revisionsrekurses zu Handen seiner Rechtsvertreter…
Text Begründung: [1] Der Antragsteller erhielt im Jahr 1980 von der Gemeinde ein als Baufläche gewidmetes Grundstück geschenkt. Die Liegenschaft grenzt unmittelbar an das Elternhaus des Antragstellers, verfügt jedoch über keinen Anschluss an das öffentliche Wegenetz. Der Antragsteller beabsichtigt nun,…
Rechtliche Beurteilung [7] Der Revisionsrekurs zeigt jedoch keine erheblichen Rechtsfragen auf, ist somit nicht zulässig und folglich zurückzuweisen. [8] 1.1. Als Verfahrensmangel rügt der Revisionsrekurswerber, es seien die von ihm beantragten Gutachten verkehrstechnischer, psychiatrischer und liegenschaftsbezogener …