RS0052622 – OGH Rechtssatz
RS0052622 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die für die Gestaltung des ÖBB - Dienstverhältnisses maßgebenden Vorschriften sind - obgleich zum Teil im Bundesgesetzblatt verlautbart - nicht Gesetze, sondern eine ausschließlich nach Privatrecht zu beurteilende Vertragsgrundlage (Vertragsschablone), welche mit dem Abschluss der jeweiligen Einzeldienstverträge rechtlich wirksam wird und die Vertragspartner dann als lex contractus bindet.