Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, dem Kläger die mit EUR 938,05 bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin enthalten EUR 156,34 Ust) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 2. 3. 2000 wurde über das Vermögen der P***** GmbH der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Am 16. 12. 1999 hatte die nunmehrige Gemeinschuldnerin der Beklagten, die zuvor am 18. 10. 1999 den Konkurseröffnungsan…
Rechtliche Beurteilung Gemäß § 31 Abs 1 Z 2, erster Fall KO sind Rechtshandlungen, durch die ein "anderer Konkursgläubiger" - somit kein naher Angehöriger iSd § 31 Abs 1 Z 1, § 32 KO - Sicherstellung oder Befriedigung erlangt, anfechtbar, wenn dem anderen Teil die Zahlungsunfähigkeit oder der Eröffnungsantrag bekannt war …