JudikaturJustizRS0052578

RS0052578 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2016

Trotz des systembedingten Leistungsumwegs ist das Urlaubsentgelt ein vom Arbeitgeber entrichteter Teil des Arbeitsentgeltes, bei dem es sich nur formell - aus organisatorischen Gründen - um Leistungen der Urlaubskasse, tatsächlich aber um Entgeltzahlungen des Arbeitgebers für die vom Arbeitnehmer geleistete Arbeit handelt.

Entscheidungen
7